Hinweis:
Eine Aufnahme kann nur schriftlich, nicht fernmündlich erfolgen! Die bzw. derjenige sollte entweder schon öfters im Schützenhaus gewesen oder persönlich bekannt sein !!
Über eine Aufnahme entscheidet dann das Schützenmeisteramt.
Eine Kündigung muss einen Monat vor Jahresende eingegangen sein und wird zum 31.12. des Jahres wirksam.
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